Erpressung
Gäste die Bewertungen lesen, können Hinweise bekommen, die im Prospekt und auf der Homepage evtl. nicht oder nicht so deutlich stehen. Schlechte Bewertungen halten potentielle Gäste möglicherweise davon ab ein bestimmtes Lokal oder Hotel zu besuchen. Gute Bewertungen steigern die Erwartungshaltung, da kann es leicht zu Enttäuschungen kommen. Wenn ein Unternehmen viele Bewertungen erhalten hat, sollte man sich als "User" mehr oder minder auf das Urteil der anderen Kunden verlassen können.
Dennoch sind besonders schlechte Bewertungen immer ein Ärgernis für einen Wirt. Aber es gibt ja manchmal auch Situationen, wo alles oder vieles „schief läuft“. Wenn genau diese Person eine Bewertung abgibt, da besteht kein Zweifel, kann diese nun mal nicht besonders gut sein. Aber die Bewertung entspricht dann auch mehr oder minder der Realität und aus den gemachten Fehlern kann der Wirt eigentlich nur lernen.
Anders sieht es aus, wenn eine schlechte Bewertung nicht deshalb abgegeben wird, weil man den Aufenthalt oder das Essen als schlecht empfunden hat, sondern weil man sich über etwas Anderes geärgert hat. Der Gast bewertet den Wirt also grundlos (bzw. aus persönlichen Gründen oder Gründen, die nicht in Zusammenhang mit der erbrachten Leistung stehen) schlecht.
Auch in diesem Fall ist die Bewertung für den Hotelier oder Gastronomen sehr ärgerlich: er kommt schuldlos in eine für ihn geschäftsschädigende Lage. Die Rechtsprechung gibt dem Wirt hier kaum Möglichkeiten, sich gegen diese Individuen zu wehren.
Schließlich gibt es auch Gäste, die Ihre Bewertung bzw. häufig die Nichtabgabe der Bewertung mit einer handfesten Forderung verknüpfen. Und da kommt man sehr schnell bei einer strafbaren Handlung an: Der Erpressung. Auch bei uns häufen sich in letzter Zeit die Erpressungsversuche: Gäste, die uns offen mit einer (schlechten) Bewertung drohen, weil sie eine Leistung, die Ihnen nicht zusteht, günstiger haben möchten oder ohne Bezahlung in Anspruch nehmen möchten. Man gewinnt den Eindruck, dass diese Menschen an anderer Stelle schon mehrfach Erfolg mit ihrer Vorgehensweise hatten.
Kleinere Betriebe, mit weniger Bewertungen, können sich oft eine sehr schlechte Bewertung nicht erlauben, weil dann sofort das durchschnittliche Gesamtergebnis sehr viel schlechter erscheint. Wir stehen daher in regem Austausch mit unseren Interessensverbänden. Derartige Erpressungsversuche führen in unserem Haus eher zu einem Hausverbot, denn zu zusätzlichen Gratisleistungen.
Dennoch möchten wir nicht in alte Zeiten zurück verfallen. Nahezu alle Gäste, die unser Haus besuchen und die uns bewerten, geben ein Bild der Lage wieder, so wie sie es bei uns erlebt haben. Da wir unsere Bewertungen permanent verfolgen und auswerten, möchten wir auf keinen Fall mehr auf die Vielzahl von Informationen verzichten, die wir auf diesem Wege erhalten, auch wenn einmal etwas dabei ist, was uns nicht erfreut.
Autor: Gerd zur Brügge